Klasse C/CE
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg gebaut und ausgelegt.
- auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer
Zugangsvoraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (gemäß § 19 FeV)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Muster Anlage 5 FeV)
- Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen – Augenärztliche Untersuchung gem. Anlage 6 Punkt 2 FeV
- 1 Passbild (biometrisch)
- Vorbesitz Klasse B bzw C
Momentan haben wir leider keine freien Kapazitäten für die Ausbildung Klasse C und CE
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